Gratis-Zahnspange: Seit über 2 Jahren auch in Osttirol

Die Lienzer Zahnärztin und Kieferorthopädin Dr. Susanne Grüner gibt unseren LeserInnen Informationen zur Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche.

Seit 1. Juli 2015 sind Zahnspangen für Kinder und Jugendliche in Österreich gratis. Doch wer hat wirklich Anspruch darauf? Welche Zahnärzte sind Vertragspartner? Welche Art von Zahnspange wird finanziert? Wir sprachen mit der Lienzer Zahnärztin und Kieferorthopädin Dr. Susanne Grüner über diese Fragen.

Hell, großzügig und modern eingerichtet präsentieren sich die Praxisräumlichkeiten mitten im Herzen der Osttiroler Bezirkshauptstadt. Seit Oktober 2015 betreut die Kieferorthopädin Dr. Susanne Grüner hier gemeinsam mit sechs Mitarbeiterinnen Patienten aller Altersgruppen. Besonders ganz junge und kleine Kunden schätzen die freundlichen und kindgerechten Behandlungsformen, die am Hauptplatz 2/4 Standard sind. Der Fokus im Angebot der erfahrenen Kieferorthopädin liegt im Bereich der festsitzenden und unsichtbaren Zahnspangen. Immer wieder wird die Fachärztin dabei von Patienten bzw. deren Eltern mit Fragen rund um die Gratis-Zahnspange konfrontiert. Aus diesem Grund hält sie fest, dass sie diese als einzige Kassenvertragsärztin in Osttirol anbietet. „Es gibt aber auch viele Kollegen, die als Wahl-Kieferorthopäden arbeiten. Die Versorgung der Bevölkerung im Bezirk Lienz ist diesbezüglich bestens gewährleistet.“ Frau Doktor Grüner betont, dass es wichtig sei, dass Eltern bei ihren Kindern die Notwendigkeit einer Zahnkorrektur rechtzeitig abklären lassen: „Bei einer Zahnfehlstellung ist die Gefahr von Karies, Zahnfleischerkrankungen und Kiefergelenksbeschwerden erhöht. Mit einer guten kieferorthopädischen Therapie kann dies verhindert und so die Notwendigkeit späterer restaurativer Maßnahmen reduziert werden. Darüber hinaus werden durch die Korrektur von Zahnfehlstellungen auch Atmung, Körperhaltung und Aussprache des Kindes positiv beeinflusst.“

Das optimale Alter für eine Erstbeurteilung liegt bei 11 Jahren, bei schweren Fehlstellungen (z.B. Kreuzbiss) sollte die Behandlung bereits im Volksschulalter einsetzen. Die Beurteilung, ob die Vorgaben der Krankenkasse für die Gratis-Zahnspange nach IOTN-Kriterien beim einzelnen Patienten erfüllt werden, kann, so Dr. Grüner, nur durch den Facharzt erfolgen. „Die dafür notwendige Untersuchung wird beim Kassen-Kieferorthopäden immer zur Gänze von der Kasse übernommen, auch für den Fall, wenn dies später für die Kosten der Zahnspange nicht der Fall sein sollte.“ Wichtig zu wissen sei, dass der Patient bei Behandlungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sein dürfe und dass die Kostenübernahme nur bei erheblicher Zahn- oder Kieferfehlstellung erfolge. „Erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung bedeutet, dass nach dem Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) die Stufe 4 oder 5 gegeben sein muss.“ Die Kosten für die unsichtbare Zahnspange, die Dr. Grüner auch in ihrer Praxis anbietet, werden hingegen nur in seltenen Fällen (z.B. bei Allergien) von der Krankenkasse übernommen.

Dr. Grüner und ihrem Team steht übrigens seit Kurzem auch ein moderner iTero-Intraoralscanner zur Verfügung. „Innerhalb weniger Minuten kann ein ganzer Zahnbogen mittels eines gebogenen Handstückes im Mundraum gescannt werden. Die Daten werden in Echtzeit auf den zum System gehörigen Computer übertragen, hier ausgewertet und als 3D-Bilder umgesetzt. Sie liefern eine exakte Darstellung des Mundes, auch im Hinterzahnbereich, und bieten so die Möglichkeit einer digitalen Vorschau auf das mögliche Ergebnis bereits vor der Behandlung“, so die Kieferorthopädin. Nähere Infos unter: www.zahnspange-lienz.at

Text: E. Hilgartner, Fotos: Fotolia/weyo, Osttirol heute

20. Dezember 2017 um